Der Patient

Organisatorisches:
Sie benötigen eine Verordnung für Heilgymnastik vom Haus- oder Facharzt.
Ich übernehme gerne die Abwicklung der Bewilligung durch die Krankenkassen für Sie. Mit dem Ende der Therapieserie erhalten sie eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen.
Nach Einreichung der Honorarnote gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein bei der Krankenkasse erhalten sie eine teilweise Rückerstattung der Kosten (je nach Kasse zwischen 30 und 60 % der Therapiekosten).
Für eine ausreichende Bewegungsfreiheit und damit eine angenehme Therapie ist bequeme Kleidung von Vorteil (eine Umkleidemöglichkeit ist vorhanden).
Ein eigenes Lein- und Handtuch wird von mir zur Verfügung gestellt.